Wissenschaftliche Integrität

 

Leitsatz

„Die RWTH Aachen lebt und fördert eine Kultur der Redlichkeit in der wissenschaftlichen Arbeit. Sie übernimmt als Stätte von Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung institutionelle Verantwortung dafür, dass die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis eingehalten werden und wissenschaftliches Fehlverhalten festgestellt und geahndet wird.“ 

 

Nachweis des Modulbausteins „Wissenschaftliche Integrität“ zur Anmeldung der Masterarbeit

 

Wissenschaftliche Integrität schließt nicht nur die Vermittlung und Einhaltung der Regeln und Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis ein, sondern bezieht sich auf den gesamten Forschungsprozess in allen Phasen der wissenschaftlichen Qualifikation. Studierende, die sich ab dem Wintersemester 2020/21 in ihren Masterstudiengang an der RWTH Aachen einschreiben, sind daher gemäß § 16 Abs. 2 ÜPO verpflichtet spätestens zur Anmeldung der Masterarbeit einen Nachweis der Ableistung eines Kurses zur wissenschaftlichen Integrität (sog. Modulbaustein „Wissenschaftliche Integrität“) zu erbringen. Sofern dieser bereits im Rahmen eines Bachelor- oder Masterstudiums an der RWTH oder eine äquivalente Leistung absolviert wurde, muss er nicht erneut erbracht werden.    

Die Deutsche Forschungsgesellschaft bietet einen Überblick über die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis.

 

Anerkennbare Prüfungsleistungen

Als Leistungsnachweis für den Modulbaustein „Wissenschaftliche Integrität“ werden für die Masterstudiengänge „Angewandte Geowissenschaften“, „Georessourcenmanagement“ sowie „Applied Geophysics“ die nachfolgenden Kurse bzw. deren Prüfungsleistungen auf Antrag an den Prüfungsausschuss anerkannt:

 

Besonderheiten

Im Masterstudiengang „Applied Geophysics“ betrifft der Modulbaustein nur diejenigen Studierenden, die ihre Masterarbeit an der RWTH Aachen schreiben möchten.