Quereinstieg in höhere Fachsemester

 

Grundlegendes

Die Bachelor- und Masterstudiengänge „Angewandte Geowissenschaften“ und Georessourcenmanagement“ sind ab dem zweiten Fachsemester zulassungsfrei zugänglich. Um in das zweite (oder höhere Fachsemester) eingestuft werden zu können, müssen mindestens 20 (bzw. 40, 60, ...) auf den jeweiligen Studiengang durch bestandene Leistungen anrechenbare Credit Points vorgewiesen werden können. Bei der Kreditierung gelten dabei die Bedingungen des jeweils neuen Studiengangs gemäß beim Wechsel gültigem Studienverlaufsplan.

Um wechselbedingte Studienzeitverlängerungen im Sinne der Studierenden möglichst zu minimieren, sollten in den Bachelorstudiengängen insbesondere die naturwissenschaftlichen Grundlagenmodule (Mathematik, Physik und Chemie) ganz bei einem Einstieg ins dritte Fachsemester bzw. teilweise bei einem Einstieg ins zweite Fachsemester vorgewiesen werden können.

Zur Einschreibung in ein höheres Fachsemester bedarf es vorab eines Einstufungsbescheids sowie einer Unbedenklichkeitsbescheinigung durch den zuständigen Prüfungsausschuss. Eine Übersicht über die Einschreibefristen findet sich hier.

Bitte nehmen Sie in jedem Fall frühzeitig Kontakt zur Fachstudienberatung auf und lassen Sie sich hinsichtlich eines Wechsels beraten.

Ansprechpartnerin

Name

Kathrin Heinzmann

Fachstudienkoordinatorin / Mentorin

Telefon

work
+49 241 80 95268

E-Mail

E-Mail
 

Anerkennung positiver wie negativer Leistungen:

Grundsätzlich werden basierend auf § 63a des Hochschulgesetzes Nordrhein-Westfalens alle äquivalent anerkennbaren, bestandenen und nicht bestandenen Prüfungsleistungen aus allen vorherigen Studiengängen auf Antrag anerkannt.

Nach fristgerechtem Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen erfolgt eine Prüfung der Anerkennbarkeit Ihrer eingereichten Leistungsnachweise durch die einzelnen Fachdozenten. Diese fachliche Vergleichbarkeitsprüfung (Grundlage: Inhalt der Veranstaltung, Stunden- und Creditumfang) erfolgt auf Basis der Angaben Ihrer Modulhandbücher und kann 4-6 Wochen Zeit in Anspruch nehmen. Auf Basis der Gutachten der Fachdozenten/innen erstellt der Prüfungsausschuss einen Einstufungsbescheid inklusive Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Bitte nehmen Sie in jedem Fall frühzeitig Kontakt zur Fachstudienberatung auf und lassen Sie sich hinsichtlich eines Wechsels beraten.