Berufspraktikum

 

Mit der Umstellung von Diplom auf Bachelor/Master ist für alle Bachelorstudierenden der Angewandten Geowissenschaften und des Georessourcenmanagements ein außeruniversitäres Pflichtpraktikum von mindestens vier Wochen vorgesehen, welches bis zum Bachelorabschluss erbracht worden sein muss.

Das Berufspraktikum soll der beruflichen Orientierung der Bachelorstudierenden im letzen Drittel ihres Studiums dienen und Einblicke in die Berufsfelder der Geowissenschaften bzw. des Georessourcenmanagements außerhalb der Hochschule bieten. Berufspraktika vor Studienbeginn (z.B. Vor-/Schülerpraktika) werden daher nicht anerkannt.

Damit das Berufspraktikum anerkannt wird, muss bis spätestens 3 Monate nach Praktikumsende ein Praktikumsbericht abgegeben werden. Für das Praktikum werden 5 CP vergeben, eine Benotung ist nicht vorgesehen. Der Leistungsnachweis (= Praktikumsbericht) für das Berufspraktikum darf nicht in einem beurlaubten Semester erbracht werden.

Eine Praktikumskartei mit Kontaktadressen potentieller Praktikumsgeber sowie Beratung zum Berufspraktikum bietet die Praxisinitiative Aachener Geowissenschaftler (PAG). Im Zuge des Drittsemestermentoriums wird darüber hinaus eine Infoveranstaltung zum Verfassen von Bewerbungen sowie der Planung des Berufsprakitkums angeboten.

Bestimmungen der Prüfungsordnung (Anlage 3) zum Berufspraktikum

Dauer

Mindestens 4 Wochen (eine Aufteilung der Praktikumsdauer ist nicht möglich) empfohlen ab dem vierten Fachsemester

Tätigkeitsfeld

Das Praktikum muss in einem sinnvollen Zusammenhang zum Bachelor-Studium stehen. Es kann im In- und Ausland abgeleistet werden.

Kreditierung 5 CP
Benotung Das Berufspraktikum wird nicht benotet sondern erscheint als bestandene Leistung im Notenspiegel/Zeugnis

Leistungsnachweise

Der Leistungsnachweis für das Berufspraktikum darf nicht in einem beurlaubten Semester erbracht werden.

  1. Praktikumsbericht (2-4 Seiten Tätigkeitsbericht inkl. persönlichem Fazit des Studierenden hinsichtlich der beruflichen Orientierung)
  2. Bescheinigung des Praktikumsgebers (z.B. Arbeitszeugnis) als Anlage zum Praktikumsbericht

Abgabe des Leistungsnachweises

Spätestens 3 Monate nach Ableistung des Berufspraktikums im Sekretariat von Prof. Kukla bei Frau Riemann (geo.sek@emr.rwth-aachen.de). Bitte melden Sie sich über RWTHonline zu einem von drei möglichen Terminen pro Semester an und reichen die notwendigen Unterlagen entsprechend rechtzeitig ein. Der Noteneintrag ("bestanden") erfolgt zeitnah nach dem jeweiligen Termin sofern die Unterlagen vollständig eingereicht wurden.

Formatvorlagen

Die folgenden Formulare finden Sie im Formularschrank:

  1. Antrag auf Ableistung des Leistungsnachweises für das Berufspraktikum
  2. Bescheinigung über die Ableistung eines Pflichtpraktikums für den Praktikumsgeber