GRM MSc: SPO 15 - 19

 

Auf dieser Seite findet Ihr alle Informationen rund um den Wechsel zur neuen Prüfungsordnung (PO 19).

 

Wichtige Daten und Dateien

Start der SPO 19: 01.10.2019
Rechtsverbindliche Informationen:
Übergangsbestimmungen für SPO 15: Ein Studienabschluss auf SPO 15 ist bis zum 30.09.2021 (= Abgabe der letzten Prüfungsleistung) möglich. Nach dem Stichtag erfolgt ein automatischer Wechsel auf die neue Prüfungsordnung.
Die wichtigsten strukturellen Neuerungen in aller Kürze:
  • Änderungen im Bereich der Zulassung zum Studiengang
  • Berufspraktikum entfällt als Zulassungsvoraussetzung bzw. Auflage
  • Neustrukturierung des rechtswissenschaftlichen Moduls im Pflichtbereich (Optionsbereich 2 aus 4)
  • Einführung von englischsprachigen Veranstaltungen sowie eines Forschungsmoduls in der Vertiefungsrichtung „Umweltmanagement“
  • Umbenennung der Vertiefungsrichtung „Rohstoffmanagement“ (ROM) in „Rohstoff- und Energiemanagement“ (REM)
Wechsel der Prüfungsordnung:

Ein Wechsel der PO ist auf Antrag an den jeweils zuständigen Prüfungsausschuss möglich

  • bis 31.07. zum darauffolgenden Wintersemester oder
  • bis 31.12. zum darauffolgenden Sommersemester.

Die entsprechenden Formatvorlagen finden sich im Formularschrank.

Äquivalenzbestimmungen für den PO-Wechsel:

Äquivalenzliste

Die Äquivalenzbestimmungen finden sich als Anlage an der Prüfungsordnung.