GRM BSc: SPO 11 - 19
Auf dieser Seite findet Ihr alle Informationen rund um den Wechsel zur neuen Prüfungsordnung (PO 19).
Wichtige Daten und Dateien
Eintritt der neuen SPO: |
Für Ersteinschreibungen ab dem WS 2019/20. |
Wechsel möglich ab: |
Erstmalig ab SS 2019 zum WS 2019/20. Ansonsten im Vorsemester zum nachfolgendem Semester. Fristen werden bekannt gegeben.
Ein Antrag ist an den Prüfungsausschuss zu stellen.
- bis 31.07. zum darauffolgenden Wintersemester
- bis 31.12. zum darauffolgenden Sommersemester
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Bis dahin ist die alte SPO gültig: |
Ein Studienabschluss nach alter SPO 11 ist bis zum 30.09.2021 möglich. |
Rechtsverbindliche Informationen |
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Übergangsbestimmungen für SPO 11 |
Ein Studienabschluss auf SPO 11 ist bis zum 30.09.2021 (=Abgabe der letzten Prüfungsleistung) möglich. Nach dem Stichtag erfolgt ein automatischer Wechsel auf die neue Prüfungsordnung. |
Die wichtigsten strukturellen Neuerungen in aller Kürze |
- Neustrukturierung und Erweiterung des Wahlbereichs unter Verkleinerung der Wahlmodule von 10 CP auf 6 CP in eine geowissenschaftliche und eine fachübergreifende Vertiefung (insgesamt müssen 8 aus 15 Modulen bestanden werden wobei mindestens 3 Module dem geowissenschaftlichen Vertiefungsbereich angehören müssen)
- Einführung eines zweiten Mobilitätsmoduls im Wahlpflichtbereich
- Strukturierung der Geländeauasbildung im Modul "Geowissenschaftliche Geländeausbildung"
- Einführung von englischsprachigen Veranstaltungen im Bachelor
- Neue Veranstaltungen im Pflichtbereich
- Einführung in die organische Chemie für Geowissenschaftler
- Quantitative Methoden in den Geowissenschaften
- Wegfallende Veranstaltungen aus dem Pflichtbereich
- Industriegeographie (Verschiebung in den Wahlpflichtbereich)
- Geochemische Analytik mit Praktikum (Verschiebung in den Wahlpflichtbereich)
- Bei einem Studienabschluss in Regelstudienzeit können zwei Module (derzeit ein Modul) gestrichen werden
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Äquivalenzliste: |
Äquivalenzliste GRM BSc
Die Äquivalenzbestimmungen finden sich als Anhang an der neuen PO.
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