AGW BSc: SPO 11 - 19

 

Auf dieser Seite findet Ihr alle Informationen rund um den Wechsel zur neuen Prüfungsordnung (PO 19).

 

Wichtige Daten und Dateien

Start der SPO 19 01.10.2019
Ab dann gilt die neue SPO: Für Ersteinschreibungen ab dem WS 2019/20.
Rechtsverbindliche Informationen
Übergangsbestimmungen der SPO 11 Ein Studienabschluss auf SPO 11 ist bis zum 30.09.2021 (=Abgabe der letzten Prüfungsleistung) möglich. Nach dem Stichtag erfolgt ein automatischer Wechsel auf die neue Prüfungsordnung.
Wechsel möglich ab:

Erstmalig ab SS 2019 zum WS 2019/20. Ansonsten im Vorsemester zum nachfolgendem Semester. Fristen werden bekannt gegeben.

Ein Antrag ist an den Prüfungsausschuss zu stellen.

  • bis 30.07. zum darauffolgenden Wintersemester
  • bis 31.12. zum darauffolgenden Sommersemester
Bis dahin ist die alte SPO gültig: Ein Studienabschluss nach alter SPO 11 ist bis zum 30.09.2021 möglich.
Die wichtigsten Neuerungen in aller Kürze
  • Auflösung der Vertiefungsrichtungen zugunsten eines freien Wahlbereichs (7 aus 14 Wahlpflichtmodulen müssen abgeschlossen werden)
  • Einführung von zwei Mobilitätsmodulen im Wahlpflichtbereich
  • Strukturierung der Geländeausbildung im Modul "Geowissenschaftliche Geländeausbildung"
  • Einführung von englischsprachigen Veranstaltungen im Bachelor
  • Neue Veranstaltungen im Pflichtbereich
    • Einführung in die organische Chemie für Geowissenschaftler
    • Quantitative Methoden in den Geowissenschaften
    • Vertiefung in der Boden- und Felsmechanik
  • Wegfallende Veranstaltungen aus dem Pflichtbereich
    • Petrologie I (Verschiebung in den Wahlpflichtbereich)
    • Tonmineralogie (Verschiebung in den Master)
    • Röntgenographische Pulvermethoden I (Verschiebung in den Wahlpflichtbereich)
  • Bei einem Studienabschluss in Regelstudienzeit können zwei Module (derzeit ein Modul) nach Wunsch gestrichen werden.
Äquivalenzbestimmung für den PO-Wechsel

Äquivalenzliste

Die Äquivalenzbestimmungen finden sich als Anhang an der Prüfungsordnung.