Prüfungsbedingungen
Prüfungsleistung
Aufgrund der Natur der Sache herrscht in Geländeveranstaltungen Anwesenheitspflicht, weswegen eine Anmeldung zur Geländeveranstaltung gleichzeitig mit einer Anmeldung zur entsprechenden Prüfungsleistung verbunden ist.
Um an der Prüfungsleistung teilnehmen zu können, ist eine Einschreibung über die gesamte Dauer der Geländeveranstaltung notwendig. Die Prüfungsleistung wird dabei auf den letzten Tag der Geländeveranstaltung terminiert. Für den Fall, dass sich die Veranstaltung über zwei Semester zieht, müsste eine Einschreibung in beiden Semestern vorliegen. Aus versicherungsrechtlichen Gründen dürfen Studierende bei der Teilnahme an Geländeveranstaltungen nicht beurlaubt sein.
Die genaue Form der Prüfungsleistung ist in der jeweiligen Prüfungsordnung im Studienverlaufsplan festgelegt. Bei möglichen alternativen Prüfungsformen gibt die Dozentin bzw. der Dozent rechtzeitig die entsprechende(n) Prüfungsform(en) bekannt. Ein Nicht-Erscheinen in einer Geländeveranstaltung sowie eine nicht-fristgerechte Abgabe der Prüfungsleistung(en) haben daher die Bewertung mit eine 5,0 zur Folge.