Anmeldung & Rücktritt

 

Informationen zu Geländeveranstaltungen

Steinbruch Urheberrecht: © GuG

Eine Teilnahme an Geländeveranstaltungen setzt eine fristgerechte Anmeldung (im Sommersemester in der Regel im März) und Zuteilung über RWTHonline voraus. Es besteht die Möglichkeit, sich unter Angabe von Präferenzen zu mehreren Geländeveranstaltungen gleichzeitig anzumelden. Eine Anmeldung erfolgt dabei - insbesondere bei den frei auswählbaren Geländeveranstaltungen - gleichzeitig zur zugehörigen Prüfungsleistung.

Mit der Zuteilung zu einem Geländekurs wird in der Regel direkt die Zahlung bzw. ggf. eine Anzahlung des Teilnehmerbetrags fällig. Ein Rücktritt ist laut Prüfungsordnung lediglich bis 7 Tage nach der Zuteilung zu einer Geländeveranstaltung möglich. Im Falle eines nicht-fristgerechten Rücktritts oder einer fehlenden fristgerechten Einzahlung des Teilnahmebeitrags erfolgt der Noteneintrag 5,0 (Nicht-Erschienen) für die zugehörige Prüfungsleistung.

Da sich die Kosten für Geländeveranstaltungen je nach Anzahl der Teilnehmer*innen verändern ist es im Sinne aller Beteiligten, keine Restplätze z.B. durch kurzfristige Rücktritte (insbesondere außerhalb der Stornierungsfristen) zu generieren. Aus diesem Grund ist laut Prüfungsordnung ein konsequenzenloser Rücktritt nur binnen einer Woche nach Mitteilung über die Zuteilung zur entsprechenden Geländeveranstaltung möglich. Einbezahlte Teilnehmerbeträge werden nicht zurückerstattet um eine Umverteilung auf die anderen Teilnehmenden an der Geländeveranstaltung zu vermeiden. Es wird daher der Abschluss einer privaten Reiserücktrittsversicherung empfohlen, die in bestimmten Fallkonstellationen (z.B. Krankheit, Todesfall) eine Rückerstattung der Teilnehmerbeiträge garantiert.