Abbruch & Verlängerung

 

Die Aufgabenstellung der Bachelor- bzw. Masterarbeit kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Monats der Bearbeitungszeit in Absprache mit dem bzw. Erstprüfer*in zurückgegeben werden. Im Fall der Wiederholung einer Abschlussarbeit ist diese Option nur zulässig, wenn im ersten Versuch der Abschlussarbeit kein Abbruch vorgelegen hat.

Im begründeten Ausnahmefall ist es auf Antrag an den Prüfungsausschuss in Absprache mit dem bzw. der Erstprüfer*in möglich, die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit um maximal bis zu vier Wochen = 28 Tage bzw. der Masterarbeit um maximal bis zu 6 Wochen = 42 Tage zu verlängern. Eine Verlängerung ist dabei insgesamt nur einmal möglich.

Die für eine Verlängerung geltend gemachten Gründe dürfen nicht dem Studierenden zuzurechnen sein. Medizinische Atteste können nicht berücksichtigt werden. Die Studierenden müssen auch in der Verlängerungsphase der Abschlussarbeit im Studiengang eingeschrieben sein.

Verlängerungsanträge für die Bachelorarbeiten sind auszuformulieren, von dem bzw. der Erstprüfer*in gegenzuzeichnen und bei den zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden einzureichen. Formulare für die Verlängerungen von Masterarbeiten finden sich im Formularschrank . Diese können in der Fachstudienberatung abgegeben werden.