Abgabeverfahren

 

Die Abschlussarbeit ist in dreifacher Ausfertigung fristgerecht im Zentralen Prüfungsamt (ZPA) persönlich, postalisch oder per Fristenbriefkasten (an der rechten Seite des Hauptgebäudes nach dem Eingang zum Bistro) einzureichen. Sollte ein Versand per Post erfolgen, ist sicherzustellen, dass die Abschlussarbeit fristgerecht im Zentralen Prüfungsamt (ZPA) eingeht. In der Regel sollen gedruckte und gebundene Exemplare (Leimbindung) eingereicht werden. Zusätzlich kann die Einreichung auf einem Datenträger als PDF vorgesehen werden.

Gemeinsam mit den gebundenen Exemplaren ist eine separate schriftliche eidesstattliche Versicherung der Kandidatin bzw. des Kandidaten abzugeben, dass sie bzw. er die Arbeit eigenhändig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. Gegebenenfalls muss die Erklärung auch die Übereinstimmung von schriftlicher und elektronischer Fassung enthalten.

Sofern ein Logo auf dem Deckblatt der Abschlussarbeit verwendet wird, ist bei der Abgabe die Erklärung zur Verwendung des Logos miteinzureichen. Weitere Informationen zur Verwendung von Logos finden sich auf den Seiten des Zentralen Prüfungsamts (ZPA).

Weitere formale Vorgaben (z.B. Schriftarten, Zeilenabstände, Seitenumfang) sind mit den Prüfenden zu besprechen.