Organisation

  Hand mit Stift über Block © Stefan Hense  

Beurlaubung

Nach den rechtlichen Vorgaben des Hochschulgesetzes können Studierende aus wichtigem Grund vom Studium beurlaubt werden. Ein wichtiger Grund ist ein Aufenthalt an einer ausländischen Hochschule oder ein (Auslands-)Praktikum.

Die übergreifende Prüfungsordnung erlaubt es den Studierenden, auch in einem Urlaubssemester Prüfungsleistungen an der RWTH zu erbringen. Deshalb:

  • Vorteil Urlaubssemester: Wird nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.
  • Nachteil Urlaubssemester: Es können während des Urlaubssemesters keine Geländeveranstaltungen an der RWTH besucht werden.

Ausführliche Information erhalten Sie auf der Webseite des Studierendensekretariats.

 

Finanzierung

Alle Formen des Auslandsaufenthalts sind förderbar. Aufgrund der Partnerschaften mit ausländischen Universitäten (außer in den USA und Kanada) sind bei einem Auslandsstudium zwar keine Studiengebühren zu zahlen, jedoch benötigen Sie auch im Auslandssemester Geld. Wieviel, ist abhängig von Ihrem Zielland.

Um den Auslandsaufenthalt finanziell zu unterstützen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die vom International Office näher erläutert werden.

Zusätzlich lassen sich Aufenthalte im europäischen Ausland über Erasmus+ fördern: