FAQs
Eine Beantwortung der häufig gestellten Fragen zu Erasmus+ Studienaufenthalten finden Sie beim International Office.
Die folgenden Informationen sind als Ergänzung zu betrachten.
Beurlaubung
Muss ich ein Urlaubssemester nehmen?
Wir empfehlen Ihnen ein Urlaubssemester zu beantragen, denn es hat den Vorteil, dass der Auslandsaufenthalt nicht auf Ihre Regelstudienzeit angerechnet wird. Es ist jedoch nicht verpflichtend.
Wo beantrage ich ein Urlaubssemester?
Die Beurlaubung wickelt das Studiensekretariat ab. Dort finden Sie auch den Antrag auf Beurlaubung.
Worauf muss ich achten?
Einige Partnerunis haben andere Semesterzeiträume als die RWTH Aachen, so dass zwei Urlaubssemester für ein Auslandssemester genommen werden müssen.
Um ein Semester beurlauben zu können, muss der Grund der Beurlaubung mindestens die Hälfte der Vorlesungszeit abdecken.
Beispiel:
Das Sommersemester in Skandinavien beginnt Anfang/Mitte Januar. D.h., dass Sie eigentlich die Klausuren des Wintersemesters an der RWTH nicht mitschreiben können. Da der Grund der Beurlaubung mindestens die Hälfte der Vorlesungszeit abdecken muss, ist eine Beurlaubung im WS in dem Fall nicht möglich, da Sie ja nur die Klausuren nicht mitschreiben. Darum legen die meisten, die im SS nach Skandinavien gehen Ihr Berufspraktikum ins WS und können sich somit für zwei Semester beurlauben lassen.
Anerkennung
Wie werden die ECTS der Gastuni berechnet?
Die zu vergebenen ECTS für äquivalente Kurse im Ausland unterscheiden sich sehr oft zu den ECTS der Kurse Ihres Studiengangs an der RWTH Aachen.
Für die Anerkennung im Curriculum zählen die ECTS der RWTH Aachen und nicht der Gastuni.
- Beispiel 1: Veranstaltung „Klimatologie“ hat an der RWTH 4 ECTS.
An der Gastuni erhält man für die Veranstaltung „Climatology“ jedoch 6 ECTS.
Obwohl die Kurse inhaltliche Äquivalenz und eine formale Gleichwertigkeit aufweisen, werden Ihnen nur 4 ECTS für Ihr Curriculum anerkannt. - Beispiel 2: Veranstaltung „Klimatologie“ hat an der RWTH 4 ECTS.
An der Gastuni erhält man für die Veranstaltung „Climatology“ nur 3 ECTS.
Obwohl die Kurse inhaltliche Äquivalenz und eine formale Gleichwertigkeit aufweisen, trägt der Dozent die Entscheidung, ob noch eine zusätzliche Aufgabe wie z.B. eine Hausarbeit zu machen ist oder nicht.
Wozu die Gleichwertigkeitsbescheinigung?
Die Gleichwertigkeitsbescheinigung ist dazu da, um die Kurse schriftlich zu fixieren, die später auf alle Fälle anerkannt werden, sofern Sie die Prüfungen bestanden haben. Die Gleichwertigkeitsbescheinigung ist genauer als das Learning Agreement, weil man hier exakt einträgt, für was (Pflicht-, Wahlpflichtleistung usw.) die Veranstaltung der Gastuni später an der RWTH anerkannt wird. Die Unterschrift des Dozenten bestätigt die Anerkennung.
Somit wissen Sie vorab welche Kurse mit wie vielen ECTS anerkannt werden.
Finanzierung
Welchen Zeitraum trage ich in die Formulare ein?
Am besten ist die Angabe des ersten Tages an der Uni bis zum Semesterende. Darum überprüfen Sie auf der Homepage der Uni:
- Wie ist der Vorlesungszeitraum?
- Wann finden die Prüfungen statt? Wann werden ggf. Wiederholungstermine angeboten und möchte ich daran überhaupt teilnehmen?
- Gibt es Orientierungstage oder -wochen? Wann fangen diese an?
- Wird vorher ein Intensivsprachkurs der Landessprache angeboten und möchte ich daran teilnehmen?
Sie geben dann den frühesten Termin als Start- und den spätesten Termine als Enddatum an, von den Leistungen, die Sie wahrnehmen möchten (z. B. Start Sprachkurs bis Ende Wiederholungsprüfungen).
Wieviel Erasmus-Unterstützung erhalte ich?
Die finanzielle Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten der Zielländer. Siehe Erasmus+ Stipendium und Pflichten
Der Betrag reicht meist zur Finanzierung der Unterkunft.
Erfolgt die Finanzierung über den ganzen Zeitraum?
Die Finanzierung wird nach vollen Monaten abgerechnet. Mit der Bewerbung geben Sie den Zeitraum des Semesters sowie der eventuellen Welcome Week und/oder eines Sprachkurses an. Hiervon werden Ihnen die vollen Monate, maximal fünf Monate pro Semester, finanziert.
Beispiel: Sie haben angegeben 01.09. bis 15.02.
Dies beinhaltet die Welcome Week und den Zeitraum des Wintersemesters 15.09. bis 15.02.
Sie erhalten die finanzielle Unterstützung für den 01.09. bis 31.01., sofern die Daten mit der Confirmation of study abroad übereinstimmen.
UNIWAHL
Wie viele Unis muss ich bei der Bewerbung angeben?
Sie haben die Möglichkeit bis zu 3 Universitäten im Tool anzugeben. Wir empfehlen Ihnen dies auch zu tun, da nachträglich keine Universitäten mehr angegeben werden können. D.h. wenn Sie im Tool nur 1 Uni angeben und jemand anders erhält den Platz, haben Sie keine Möglichkeit mehr, noch woanders unterzukommen.
Was passiert, wenn ich keinen Platz in einer der drei Unis erhalte, die ich im Tool angegeben habe?
Dann können Sie über Erasmus+ in diesem Zeitraum nicht ins EU-Ausland.
Kurswahl
Welche Kurse kann ich an der Gastuni wählen?
Die Fachgruppe hat Partnerschaften nicht mit der ganzen Uni, sondern mit Fakultäten, Fachbereichen oder Instituten dieser Universität. Das bedeutet, dass sich das Kursangebot auf diese verschiedenen Bereiche beschränkt. Beispiele:
- Amsterdam: Faculty of Earth and Life Science; B.Sc. und M.Sc.
- Grenoble: Institute de Geographie und Department Physique, Ingenierie, Terre, Environment, Mecanique, B.Sc. und M.Sc.
Auf den Seiten der Partneruniversitäten finden Sie die genauen Angaben inklusive Links zu den entsprechenden Studiengängen.
Kann ich auch Kurse aus anderen Fachbereichen wählen?
Das hängt von der Uni ab. Auf den Seiten der Partneruniversitäten finden Sie die genauen Angaben.
Kann ich meine Kurswahl vor Ort noch ändern?
Ja, das können Sie. Oft ist es sogar so, dass man vor Ort (oder vor Anreise) bereits die Kurswahl ändern muss, weil z.B. ein Kurs in dem Semester nicht angeboten wird oder ein Kurs bereits voll ist.
Prüfungen
Kann ich von Prüfungen zurücktreten? Was passiert, wenn ich nicht erscheine?
Es gelten die Regeln der Gastuni. D.h., wenn Sie zurücktreten möchten, informieren Sie sich über die Verfahrensweise an der Gastuni.
Beachten Sie jedoch, dass Sie 15 bestandene ECTS benötigen, um die Erasmus+ Finanzierung nicht zurückzahlen zu müssen.
Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestanden habe?
Handelt es sich um eine Prüfung, deren Note in Ihrem Curriculum anerkannt werden sollte, gilt es als 1. Fehlversuch. Sie können im Ausland an der Wiederholungsprüfung teilnehmen oder das entsprechende Fach nach Ihrer Rückkehr an der RWTH besuchen und dann hier die Prüfung machen.
Handelt es sich um eine Prüfung, deren Note in Ihrem Curriculum nicht anerkannt wird, ist es nur von Bedeutung in Zusammenhang mit den 15 bestandene ECTS die Sie benötigen, um die Erasmus+ Finanzierung nicht zurückzahlen zu müssen. Bekommen Sie die 15 ECTS auch so zusammen, dann brauchen Sie nicht an der Wiederholungsklausur teilzunehmen. Fehlen Ihnen noch ECTS für die 15 ECTS, dann empfehlen wir an einer Wiederholungsprüfung teilzunehmen.
SPRACHKURSE
Bekomme ich ein Vorkaufsrecht im Sprachenzentrum der RWTH Aachen, wenn ich einen Auslandsplatz erhalten habe?
Ja, Sie bekommen ein Vorkaufsrecht im Sprachenzentrum der RWTH Aachen. Sie müssen aber ein Konto im Sprachenzentrum haben. Die Meldung der Studierenden, die ins Ausland gehen, wird von uns an das Sprachenzentrum weitergeleitet. Das Sprachenzentrum trägt dies in Ihr Sprachzentrumskonto ein.
Bei dem Vorkaufsrecht handelt es sich aber nicht um die Unterrichtssprache, sondern um die Landessprache. D.h., wenn Sie nach Norwegen gehen, erhalten Sie ein Vorkaufsrecht auf „Norwegisch“.