Nominierung an der Partnerhochschule
Nachdem euch ein Platz an einer unserer Partneruniversitäten von unserer Fachgruppe angeboten wurde, ist der Bewerbungsweg noch nicht zu Ende. Um den Überblick zu behalten, sollen hier die wichtigsten Punkte genannt werden.
1. Nominierung – wann höre ich von der Partneruni?
Nach der Platzvergabe auf unserer Seite geben wir eure Bewerbung an die Partnerhochschule weiter. Diesen Prozess nennt man Nominierung. Die Nominierungsfristen findet ihr meist auf den einzelnen Seiten der Partnerunis. Bitte haltet euch bis zum Ende der Fristen mit Mails an die Partneruni zurück. Das hilft leider niemandem weiter und kostet nur Nerven – schneller geht es dadurch nicht.
Solltet ihr bis Mitte Mai (für Start im WiSe) bzw. bis Mitte Oktober (für Start im SoSe) nichts von der anderen Seite gehört haben, wendet euch bitte an das International Office der Partnerhochschule.
2. Bewerbung an der Partneruni – Fristen beachten!
Wenn ihr dann endlich von der Partnerhochschule hört, müsst ihr euch ein weiteres Mal bei ihnen bewerben bzw. registrieren.
Das bedeutet oft: weitere Dokumente hochladen. Das können zum Beispiel das Online Learning Agreement oder ausstehende Sprachnachweise sein. Welche Sprachnachweise (z.B. vom Sprachenzentrum) von eurer Gasthochschule akzeptiert werden, kann variieren. Bitte informiert euch darüber eigenständig.
Wenn ihr euch nicht im gegebenen Zeitrahmen registriert, verliert ihr euren Platz. Deshalb bitte die Fristen beachten! Bewerbungsfristen findet ihr ebenfalls auf den Seiten unserer Partnerunis. Denkt aber daran, dass sie von Jahr zu Jahr schwanken können, und wir nicht immer die jüngsten Informationen haben.
3. Platzbestätigung – wann habe ich den Platz sicher?
Bis hierhin ist es an jedem Punkt möglich, von der Partnerhochschule abgewiesen zu werden. Euer Platz ist erst nach der erfolgreichen Bewerbung (siehe Punkt 2) und der Bestätigung durch die Partnerhochschule sicher.
Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich erst nach der Bestätigung um Dinge wie Beurlaubung oder die Vermietung der Wohnung in Deutschland zu kümmern.