Prüfungsausschüsse

 

Aufgabe der Prüfungsausschüsse

Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen sowie Anrechnungsverfahren von Studien- und Prüfungsleistungen. Er ist insbesondere zuständig für die Entscheidung über Widersprüche gegen in Prüfungsverfahren getroffene Entscheidungen. Der Prüfungsausschuss ist Behörde im Sinne des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungsprozessrechts.

 

Checkliste Antrag

  1. Name, Matrikelnummer, vollständige und AKTUELLE Anschrift

  2. E-Mail-Adresse und Telefonnummer

  3. Studiengang und Vertiefungsrichtung

  4. Aktuelles Fachsemester

  5. Notenspiegel zum aktuellen Studienstand

  6. Inhalt des Antrags mit der Begründung für den Antrag

  7. Anlagen, die gegebenenfalls den Antrag begründen oder unterstützen

  8. Datum und Unterschrift

 

Anträge an die Prüfungsausschüsse

Anträge an die Prüfungsausschüsse können über die jeweilige Fachstudienberatung rechtzeitig (der Prüfungsausschuss hat verfahrensrechtlich eine Bearbeitungszeit von 3 Monaten für Anträge) gestellt werden. Formatvorlagen für Standardanträge an den Prüfungsausschuss können hier heruntergeladen werden.

Neben den Standardanträgen mit Formatvorlagen können auch individuelle Anträge eingereicht werden (z.B. Nachteilsausgleiche). Es reicht in der Regel ein formloses Schreiben an den betroffenen Prüfungsausschuss. Dieses muss die Daten des Studierenden (Name, Studiengang, Matrikelnummer, postalische Anschrift und Email), möglichst ausführlich das Anliegen (um was geht es genau?), eine Begründungen (warum sollte der Prüfungsausschuss dem Antrag stattgeben?) sowie am Schluss einen konkreten Antrag (worüber soll der Prüfungsausschuss nun konkret entscheiden?) enthalten. Außerdem sollte man - sofern vorhanden - zielführende Nachweise (z.B. Atteste, Notenspiegel) an das Schreiben anfügen.

 

Mitglieder der Prüfungsausschüsse

Der Prüfungsausschuss besteht aus der bzw. dem Vorsitzenden, deren bzw. dessen Stellvertretung und fünf weiteren stimmberechtigten Mitgliedern. Die bzw. der Vorsitzende, die Stellvertretung und zwei weitere Mitglieder werden aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren, ein Mitglied wird aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zwei Mitglieder werden aus der Gruppe der Studierenden gewählt. Für die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden Vertreterinnen bzw. Vertreter gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren und aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beträgt zwei Jahre, die Amtszeit der studentischen Mitglieder ein Jahr. Wiederwahl ist zulässig.

Mitglieder der Prüfungsausschüsse - Wintersemester 2023/24 und Sommersemester 2024

Mitglieder der Prüfungsausschüsse - Wintersemester 2022/2023 und Sommersemester 2023

Mitglieder der Prüfungsausschüsse - Wintersemester 2021/2022 und Sommersemester 2022

Mitglieder der Prüfungsausschüsse - Wintersemester 2020/2021 und Sommersemester 2021

Mitglieder der Prüfungsausschüsse - Sommersemester 2020

Mitglieder der Prüfungsausschüsse - Wintersemester 2019/20

Mitglieder der Prüfungsausschüsse - Sommersemester 2019

Mitglieder der Prüfungsausschüsse - Wintersemester 2018/19

Mitglieder der Prüfungsausschüsse - Sommersemester 2018

Mitglieder der Prüfungsausschüsse - Wintersemester 2017/18

Mitglieder der Prüfungsausschüsse - Sommersemester 2017

Mitglieder der Prüfungsausschüsse - Wintersemester 2016/17

Mitglieder der Prüfungsausschüsse - Sommersemster 2016